FAQ: Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich

Geändert am Fr, 2 Okt um 2:59 NACHMITTAGS

Die französische Reform der elektronischen Rechnungsstellung verändert die Art und Weise, wie Unternehmen Rechnungen versenden, empfangen und verarbeiten.


Seit dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen, die unter die Reform fallen, elektronische Rechnungen empfangen können. Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen wird abhängig von der Unternehmensgröße schrittweise eingeführt.


In diesen FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich und zur Nutzung mit Equicty.



1. Was ist eine elektronische Rechnung?


Eine elektronische Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Rechnung, die per E-Mail versendet wird.


Im Rahmen der französischen Reform muss eine elektronische Rechnung ein unterstütztes elektronisches Format 

verwenden, die erforderlichen Rechnungsinformationen als strukturierte Daten enthalten und über eine Plateforme Agréée (PA) ausgetauscht werden.


Zu den wichtigsten unterstützten Formaten gehören:

  • UBL;
  • CII;
  • Factur-X.


UBL und CII sind strukturierte Formate. Factur-X kombiniert strukturierte Daten mit einer für Menschen lesbaren PDF-Darstellung.


2. Ab wann ist die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich verpflichtend?


Die Reform wird in zwei wesentlichen Phasen eingeführt.


Seit dem 1. September 2026:

  • müssen alle betroffenen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können;
  • müssen Großunternehmen (GE) und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) elektronische Rechnungen ausstellen;
  • gelten für GE und ETI auch die entsprechenden E-Reporting-Verpflichtungen.


Ab dem 1. September 2027:

  • müssen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen elektronische Rechnungen ausstellen;
  • gelten für diese Unternehmen ebenfalls die entsprechenden E-Reporting-Verpflichtungen.

Wichtig

Auch wenn Ihr Unternehmen erst ab dem 1. September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen muss, muss es bereits seit dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können.


3. Gilt die Empfangspflicht auch für kleine Unternehmen?


Ja.


Seit dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen, die unter die Reform fallen, elektronische Rechnungen empfangen können – unabhängig von ihrer Größe.


Das bedeutet beispielsweise, dass ein Stall, der selbst noch nicht verpflichtet ist, seine Rechnungen elektronisch auszustellen, dennoch eine elektronische Rechnung von einem Lieferanten empfangen können muss, der bereits der Ausstellungspflicht unterliegt.


4. Sind auch Micro-Entrepreneurs betroffen?


Ja.


Auch französische Micro-Entrepreneurs fallen unter die Reform, sofern sie sich in deren Anwendungsbereich befinden.


Sie müssen seit dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können und müssen ab dem 1. September 2027 die Verpflichtung zur elektronischen Ausstellung erfüllen.


5. Kann ich elektronische Rechnungen bereits vor meiner gesetzlichen Frist versenden?


Ja.


KMU und Kleinstunternehmen müssen nicht bis zum 1. September 2027 warten, um mit der elektronischen Rechnungsstellung zu beginnen.


Sie können früher über eine Plateforme Agréée auf elektronische Rechnungsstellung umstellen.


Sobald die elektronische Rechnungsstellung für Ihr französisches Unternehmen in Equicty aktiviert wurde, können Sie die verfügbaren Funktionen bereits nutzen.


6. Ist eine per E-Mail versendete PDF-Datei eine elektronische Rechnung?


Nein, nicht im Sinne der französischen Reform.


Eine gewöhnliche PDF-Datei, die als E-Mail-Anhang versendet wird, enthält nicht zwingend die strukturierten Daten, die für die automatisierte Verarbeitung einer elektronischen Rechnung erforderlich sind.


Im Rahmen der Reform muss eine elektronische Rechnung die vorgesehenen Formate verwenden und über eine Plateforme Agréée ausgetauscht werden.


Eine PDF-Datei kann jedoch Bestandteil einer elektronischen Rechnung sein. Factur-X kombiniert beispielsweise eine lesbare PDF-Darstellung mit strukturierten XML-Daten.


7. Was ist eine Plateforme Agréée (PA)?


Eine Plateforme Agréée, kurz PA, ist eine von den französischen Behörden registrierte und zugelassene Plattform, die bestimmte Funktionen im Rahmen der Reform übernimmt.


Eine PA kann unter anderem:

  • elektronische Rechnungen versenden und empfangen;
  • Rechnungsdaten verarbeiten und übermitteln;
  • erforderliche Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden übermitteln;
  • den Austausch zwischen Unternehmen und anderen zugelassenen Plattformen ermöglichen.


Die französische Steuerverwaltung veröffentlicht eine offizielle Liste der Plateformes Agréées.


DGFiP – Facturation électronique et plateformes agréées


8. Ist Equicty selbst eine Plateforme Agréée?


Equicty ist die Softwareumgebung, in der Sie Ihre Rechnungsstellung verwalten.


Für die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich ist Equicty mit B2Brouter integriert, das als Plateforme Agréée (PA) eingesetzt wird.


Sie arbeiten somit weiterhin in Equicty, um Rechnungen zu erstellen, zu versenden, zu empfangen und zu verfolgen. 


Die zugrunde liegende Verbindung zum französischen E-Rechnungs-Ökosystem erfolgt über die integrierte Infrastruktur.


9. Muss ich selbst ein B2Brouter-Konto erstellen?


Nein.


Wenn Sie die französische elektronische Rechnungsstellung über Equicty aktivieren, wird die erforderliche Integration über Equicty abgewickelt.


Für Ihre tägliche Rechnungsstellung arbeiten Sie weiterhin in Equicty und müssen nicht manuell zwischen verschiedenen Systemen wechseln.


10. Was ist das Annuaire de la facturation électronique?


Das Annuaire de la facturation électronique ist das zentrale Verzeichnis des französischen E-Rechnungs-Ökosystems.


Es dient unter anderem dazu festzustellen, über welche Plattform ein Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen kann.


Bei der Aktivierung über Equicty kann der Empfangsstatus daher vorübergehend In Bearbeitung bleiben, während die Registrierung verarbeitet und im Annuaire veröffentlicht wird.


11. Warum muss mein Unternehmen verifiziert werden?


Bei der Aktivierung der elektronischen Rechnungsstellung muss sichergestellt werden, dass das Unternehmen korrekt identifiziert wurde und die Aktivierung für die richtige juristische Person erfolgt.


Daher können zusätzliche Unternehmensinformationen oder Nachweise angefordert werden.

Equicty führt Sie während des Aktivierungsprozesses durch diesen Verifizierungsschritt.


12. Welche Unternehmensdaten sind wichtig?


Damit die elektronische Rechnungsstellung korrekt funktioniert, müssen die rechtlichen Unternehmensdaten korrekt hinterlegt sein.


Überprüfen Sie insbesondere:

  • den offiziellen Firmennamen;
  • die Adresse;
  • das Land;
  • die SIREN-Nummer;
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  • die relevanten Kontaktdaten.


Auch die Kundendaten müssen korrekt sein, wenn Sie eine elektronische Rechnung versenden.


13. Was ist eine SIREN-Nummer?


Die SIREN ist die eindeutige Identifikationsnummer eines französischen Unternehmens.


Sie besteht aus 9 Ziffern und dient zur Identifizierung der juristischen Person.


Für die Aktivierung der französischen elektronischen Rechnungsstellung in Equicty muss die SIREN des betreffenden Unternehmens verwendet werden.


14. Was passiert, wenn ich mehrere Unternehmen in Equicty verwalte?


Die elektronische Rechnungsstellung wird für jede juristische Person separat verwaltet.

Wenn Sie mehrere Ställe oder Unternehmen innerhalb derselben Equicty-Umgebung verwalten, kann jedes 


Unternehmen eigene:

  • rechtliche Unternehmensdaten;
  • elektronische Registrierung;
  • Versand- und Empfangsstatus;
  • Rechnungen

haben.


Bei empfangenen Rechnungen können Sie in Equicty außerdem erkennen, für welches Unternehmen die jeweilige Rechnung bestimmt ist.


15. Wo finde ich meine empfangenen elektronischen Rechnungen?


Gehen Sie zu:


Fakturierung → Empfangene Rechnungen


Dort finden Sie die elektronischen Rechnungen, die für Ihr Unternehmen empfangen wurden.


Sie können die Rechnungen unter anderem nach Unternehmen, Lieferant, Datum und Status suchen und filtern.


Für die vollständige Anleitung:

HOWTO: Elektronische Rechnungen in Frankreich mit Equicty empfangen


16. Muss ich empfangene elektronische Rechnungen manuell importieren?


Nein.


Sobald die elektronische Rechnungsstellung für Ihr Unternehmen korrekt aktiviert wurde, werden elektronische 

Rechnungen, die über die elektronische Infrastruktur für Ihr Unternehmen eingehen, automatisch verfügbar unter:

Fakturierung → Empfangene Rechnungen


Sie müssen daher nicht jede UBL- oder XML-Datei manuell importieren.


17. Kann ich eine empfangene Rechnung akzeptieren oder ablehnen?


Ja.


Bei einer empfangenen Rechnung können Sie zunächst den Inhalt überprüfen und die Rechnung anschließend akzeptieren oder ablehnen.


Dabei ist es wichtig, eine inhaltliche Ablehnung der Rechnung nicht mit einer technischen Zurückweisung des elektronischen Dokuments zu verwechseln. Dabei handelt es sich im elektronischen Rechnungsprozess um unterschiedliche Ereignisse.


Weitere Informationen:


HOWTO: Elektronische Rechnungen in Frankreich mit Equicty empfangen


18. Kann ich empfangene Rechnungen automatisch an meinen Buchhalter senden?


In Equicty können Sie eine separate E-Mail-Adresse für eingehende Rechnungen hinterlegen.


Gehen Sie zu:


Mein Stall → Stalldetails


Tragen Sie in den Rechnungseinstellungen die folgende Adresse ein:


E-Mail-Adresse des Buchhalters (eingehende Rechnungen)


Dies kann beispielsweise die E-Mail-Adresse Ihres Buchhalters oder eine spezielle Adresse Ihres Buchhaltungssystems sein.


Diese Adresse darf nicht mit der Bcc-E-Mail-Adresse für ausgehende Rechnungen verwechselt werden.


19. Wie versende ich eine elektronische Rechnung aus Equicty?


Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt und überprüfen Sie alle Angaben.

Wählen Sie anschließend:


Senden → Über das Peppol-Netzwerk senden


Wenn Anhänge verfügbar sind, können Sie auswählen, welche Dokumente zusammen mit der elektronischen Rechnung versendet werden sollen.


Für die vollständige Anleitung:

HOWTO: Eine elektronische Rechnung in Frankreich mit Equicty versenden


20. Kann ich Anhänge mit einer elektronischen Rechnung versenden?


Ja.


Beim Versand können Sie Dokumente auswählen, die zusammen mit der elektronischen Rechnung übermittelt werden sollen.


Dies können beispielsweise sein:

  • die PDF-Version der Rechnung;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen;
  • eine Bestellung;
  • ein Vertrag;
  • andere relevante Dokumente.


In Equicty können Sie derzeit bis zu 4 Anhänge mit einer maximalen Gesamtdateigröße von 100 MB hinzufügen.


21. Kann ich überprüfen, ob eine elektronische Rechnung erfolgreich versendet wurde?


Ja.


Nach dem Versand zeigt Equicty eine Bestätigung an und aktualisiert den Status der elektronischen Rechnung.

Sie können diesen Status direkt auf der Rechnung sowie in der Rechnungsübersicht verfolgen.


Der Versandverlauf wird außerdem in den Notizen der Rechnung protokolliert.


22. Ist der elektronische Status dasselbe wie der Zahlungsstatus?


Nein.


Es handelt sich um zwei getrennte Status.


Der Zahlungsstatus zeigt beispielsweise an, ob eine Rechnung bezahlt oder unbezahlt ist.


Der Status der elektronischen Rechnung informiert über die elektronische Verarbeitung der Rechnung.


Eine Rechnung kann somit bereits erfolgreich elektronisch übermittelt und verarbeitet worden sein, während sie finanziell noch unbezahlt ist.


23. Was ist UBL?


UBL (Universal Business Language) ist ein strukturiertes elektronisches Format für den Austausch von Geschäftsdaten, einschließlich Rechnungsinformationen.


Im Gegensatz zu einer klassischen PDF-Rechnung, die Informationen hauptsächlich visuell darstellt, enthält eine UBL-Datei strukturierte Daten, die von Softwaresystemen automatisch gelesen und verarbeitet werden können.


UBL gehört zusammen mit CII und Factur-X zu den zentralen Formaten der französischen Reform.


24. Was ist Factur-X?


Factur-X ist ein hybrides elektronisches Rechnungsformat.


Es kombiniert:

  • eine für Menschen lesbare PDF-Datei;
  • strukturierte XML-Daten, die von Software automatisch verarbeitet werden können.


Dieselbe Rechnung kann somit visuell gelesen und gleichzeitig automatisiert elektronisch verarbeitet werden.


25. Was ist E-Reporting?


Nicht alle Transaktionen fallen unter den normalen B2B-E-Rechnungsprozess.


Für bestimmte Transaktionen müssen stattdessen Daten elektronisch an die französische Steuerverwaltung übermittelt werden. Dies wird als E-Reporting bezeichnet.


Je nach Situation kann dies unter anderem Transaktionsdaten sowie bestimmte Zahlungsinformationen umfassen.


Auch bei der Übermittlung dieser Informationen spielen Plateformes Agréées eine Rolle.


Welche Verpflichtungen genau gelten, hängt von der Art der Transaktion und der Situation des Unternehmens ab.


26. Ist E-Reporting dasselbe wie das Versenden einer elektronischen Rechnung?

Nein.


E-Invoicing betrifft den elektronischen Austausch von Rechnungen für Transaktionen, die in den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung fallen.


E-Reporting betrifft die Übermittlung bestimmter Transaktions- und Zahlungsdaten an die französische Steuerverwaltung für Vorgänge, die nicht über den normalen E-Invoicing-Prozess abgewickelt werden.


27. Was gilt für Rechnungen an öffentliche Einrichtungen?


Die elektronische Rechnungsstellung an französische öffentliche Einrichtungen besteht bereits seit mehreren Jahren.

Für Rechnungen an öffentliche Einrichtungen wird in Frankreich Chorus Pro verwendet.


Die elektronische B2G-Rechnungsstellung über Chorus Pro ist daher von der Reform der elektronischen B2B-Rechnungsstellung zwischen privaten Unternehmen zu unterscheiden.


28. Kann ich meine bisherige Rechnungsstellung in Equicty weiterverwenden?


Ja.


Ziel ist es, dass Sie Ihre tägliche Rechnungsstellung weiterhin direkt in Equicty verwalten.


Die Funktionen für elektronische Rechnungsstellung sind in den bestehenden Rechnungsprozess integriert, sodass Sie in derselben Umgebung:

  • Rechnungen erstellen;
  • Rechnungen elektronisch versenden;
  • Lieferantenrechnungen empfangen;
  • deren Verarbeitung verfolgen

können.


29. Was soll ich tun, wenn der Aktivierungsstatus auf „In Bearbeitung“ bleibt?

Verwenden Sie zunächst Status aktualisieren, um die neuesten Informationen abzurufen.


Es kann einige Zeit dauern, bis eine Registrierung vollständig innerhalb der französischen E-Rechnungs-Infrastruktur verarbeitet und veröffentlicht wurde.


Wenn der Status unerwartet lange unverändert bleibt, überprüfen Sie, ob die Unternehmensinformationen und eventuell angeforderte Verifizierungsdaten korrekt übermittelt wurden.


Wenden Sie sich bei Bedarf an den Equicty Support, damit wir weitere Prüfungen durchführen können.


30. Wo kann ich die elektronische Rechnungsstellung aktivieren?


Gehen Sie in Equicty zu:


Mein Stall


Wählen Sie das betreffende französische Unternehmen aus und starten Sie die Aktivierung der elektronischen Rechnungsstellung.


Für die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung:


HOWTO: Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich mit Equicty aktivieren


Weitere offizielle Informationen


Aktuelle und offizielle Informationen zur französischen Reform der elektronischen Rechnungsstellung finden Sie bei der französischen Steuerverwaltung:


DGFiP – Je découvre la facturation électronique


DGFiP – Facturation électronique et plateformes agréées


Die französischen Behörden stellen außerdem ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Unternehmen anhand von Faktoren wie Unternehmensgröße, Tätigkeit, Kunden und Umsatzsteuersituation ermitteln können, welche Verpflichtungen für sie gelten:


DGFiP – Facturation électronique : qu’est-ce que ça change pour moi ?


Siehe auch



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